bulletGesetzliche Neuregelungen zum 01.05.2007

MEIDES Rechtsanwalts-GmbH - Fachanwalt Arbeitsrecht und Fachanwalt Steuerrecht, Online-Rechtsberatung

      

Artikel des Presse- und Informationsamt der Bundesregierung am 02.05.2007: 

Ab 1. Mai tritt die Initiative 50plus in Kraft. 
Dadurch werden die Beschäftigungschancen älterer Menschen verbessert. Die Arbeitswelt von morgen braucht alle Generationen mit ihren jeweiligen Fähigkeiten und Erfahrungen. Deutschland kann es sich nicht mehr leisten, Ältere frühzeitig aus dem Arbeitsleben zu drängen.

Die Ziele der Initiative 50plus sind:

* die Erwerbstätigenquote der über 55-Jährigen in Deutschland auf 55 Prozent bis zum Jahr 2010 zu steigern, 
* das frühe Ausscheiden der 55-Jährigen und Älteren aus dem Berufsleben deutlich zu reduzieren,
* durch Kombilohn, neu gestaltete Eingliederungszuschüsse und berufliche Weiterbildung die Wiedereingliederung älterer Arbeitsloser zu verbessern.

Der Kombilohn wird gezielt eingesetzt, um Ältere bei der Aufnahme einer geringer bezahlten Tätigkeit durch einen Nettolohnausgleich zu unterstützen. Die Differenz zwischen dem früheren und dem geringeren neuen Nettogehalt wird im ersten Jahr zu 50 und im zweiten Jahr zu 30 Prozent ausgeglichen. Den Kombilohn erhalten Arbeitslose ab dem 50. Lebensjahr, die einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I von mindestens 120 Tagen haben. Zusätzlich werden die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung aus der neuen Beschäftigung zu 90 Prozent der früheren Beiträge bezuschusst. Unternehmen, die Ältere einstellen, können zum Lohn einen neu gestalteten Eingliederungszuschuss erhalten. Voraussetzung dafür ist eine Beschäftigungsdauer von mindestens einem Jahr.

Die Befristungsregelungen für ältere Beschäftige ab 52 Jahren werden erleichtert und europagerecht gestaltet. Voraussetzung für die sachgrundlose Befristung des Arbeitsvertrages ist eine mindestens viermonatige vorherige Beschäftigungslosigkeit. Die Höchstdauer für die Befristung bei demselben Arbeitgeber beträgt fünf Jahre. Innerhalb dieses Zeitraums kann der Arbeitsvertrag mehrfach verlängert werden.

Darüber hinaus wird die Weiterbildung Älterer in Betrieben gefördert und erweitert. Beschäftigte in Betrieben bis zu 250 Personen (bisher 100) erhalten ab dem 45. Lebensjahr (bisher 50) Bildungsgutscheine für zertifizierte Weiterbildungen.

  

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