bulletGesetzliche Neuregelungen zum 01.03.2007

MEIDES Rechtsanwalts-GmbH - Fachanwalt Arbeitsrecht und Fachanwalt Steuerrecht, Online-Rechtsberatung

      

Artikel des Presse- und Informationsamt der Bundesregierung am .2007: 

Zum 1. März treten wieder eine Reihe gesetzlicher Neuregelungen in Kraft. Das neue Telemedien-Gesetz verbessert den Schutz gegen Spam-Mails. Außerdem werden die Kennzeichnungen von emissionsarmen Kraftfahrzeugen geregelt und neue Zulassungsregeln für Oldtimer in Kraft gesetzt.

1. Neues Telemedien-Gesetz verbessert Schutz gegen Spam-Mails

Mit dem neuen Telemedien-Gesetz wird der Schutz vor unerwünschter Werbung im Netz verbessert. Weiterhin werden die Vorschriften über elektronische Informations- und Kommunikationsdienste vereinfacht. Das Gesetz ist das Kernstück des Elektronischen Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetzes (ElGVG). Bei E-Mail-Werbung müssen künftig in der Kopf- und Betreffzeile folgende Angaben klar erkennbar sein:

* Wer ist der Absender?
* Hat die Nachricht einen kommerziellen Charakter?

Nur wenn diese Informationen vorliegen, können Empfängerinnen und Empfänger entscheiden, wie sie mit der E-Mail umgehen, ohne sie erst öffnen zu müssen. Zugleich erhalten Unternehmen ein zusätzliches Abwehrmittel gegen unerwünschte E-Mail-Werbung. Der Einsatz von Spamschutz-Programmen wird vereinfacht. Lassen Kopf- und Betreffzeile einer werblichen Nachricht nicht die Identität des Absenders oder den kommerziellen Charakter erkennen, kann ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro verhängt werden.

Eine weitere wesentliche Änderung des Rechtsrahmens besteht darin, dass künftig nicht mehr zwischen Tele- und Mediendiensten unterschieden wird. Teledienste sind bislang bundesrechtlich im Teledienstegesetz geregelt. Dabei handelt es sich vor allem um Waren- und Dienstleistungsangebote, die im Netz abgerufen werden können. Die Mediendienste sind bisher im Mediendienste-Staatsvertrag geregelt. Mediendienste sind alle meinungsrelevanten Abrufdienste, wie beispielsweise die redaktionell gestalteten Online-Angebote von Nachrichtenmagazinen und Zeitungen sowie die Verteildienste.

Unter dem Begriff "Telemedien" werden künftig "Tele- und Mediendienste" zusammengeführt. Die wirtschaftsbezogenen Anforderungen an Telemedien (zum Beispiel Verantwortlichkeitsregelungen, Herkunftslandsprinzip) werden im Telemedien-Gesetz für alle betroffenen Angebote einheitlich geregelt.

2. Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge (Plakettenverordnung)

Ebenfalls zum 1. März tritt die "Plakettenverordnung" die Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge in Kraft. Sie regelt bundeseinheitlich die Kennzeichnung von Pkw, Lkw und Bussen mit Plaketten je nach Schadstoffgruppe. Diese Kennzeichnung ist erforderlich, um bei zu hohen Feinstaubbelastungen Fahrverbote aussprechen und umsetzen zu können. Besonders gekennzeichnete Verbotszonen dürfen dann nur durch Kraftfahrzeuge mit einer entsprechenden Zulassung befahren werden. Die Plaketten sind bei den Zulassungsbehörden und überall dort, wo die Abgasuntersuchung (AU) durchgeführt werden, erhältlich.

3. Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Mit Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ergeben sich ab dem 1. März neue Zulassungsregelungen für Oldtimer. Nunmehr gelten als Oldtimer Fahrzeuge, die vor 30 Jahren oder eher erstmals in den Verkehr gekommen sind. Hat ein Oldtimer eine Betriebserlaubnis erhalten, wird das Oldtimer-Kennzeichen zugeteilt. Weitere Neuregelungen der Verordnung betreffen die Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung von Fahrzeugen sowie die Zulassung nach dem Wohnortprinzip.

  

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