bulletNovelle zur Künstlersozialversicherung (KSV)

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Artikel des Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 01.05.2007: 

Nach der Verabschiedung mit breiter Mehrheit im Bundestag am 22. März 2007 hat am heutigen Freitag auch der Bundesrat der Dritten Novelle zur Künstlersozialversicherung zugestimmt. Dazu erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

Mit der heutigen Zustimmung des Bundesrats zur Reform der Künstlersozialversicherung ist der Weg frei zur Stärkung dieses international einmaligen Modells der sozialen Absicherung von Künstlerinnen und Künstlern. Die Novelle enthält vor allem Lösungen für zwei - zuletzt immer deutlicher zu Tage getretene - Probleme: Zum einen gibt es immer noch Verwerter, die ihrer Abgabepflicht nicht nachkommen. Folge ist ein unnötig hoher Abgabesatz zu Lasten der bereits erfassten Verwerter. Zum anderen erfolgt die Überprüfung der Versichertenangaben noch zu wenig systematisch.

Die Dritte Novelle zum Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) verbessert die Überprüfung der Abgabepflicht, indem diese Aufgabe auf die Deutsche Rentenversicherung übertragen wird. Die ca. 3.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Prüfdienstes der Deutschen Rentenversicherung werden eine flächendeckende Erfassung und Überprüfung sicherstellen. Sie prüfen schon heute alle Arbeitgeber in einem vierjährigen Turnus im Hinblick auf ihre Sozialabgabepflichten. Dabei führen sie die Prüfungen auch für die Krankenkassen und die Bundesagentur für Arbeit durch. Künftig prüft nun die Deutsche Rentenversicherung zusätzlich, ob ein Arbeitgeber nach dem KSVG abgabepflichtig ist, und stellt die Höhe der Abgabe fest. Die Unternehmen führen die Abgabe weiterhin an die Künstlersozialkasse ab.

Die bessere Prüfung der Verwerter geht einher mit der Einführung einer systematischen Überprüfung der Angaben der Versicherten. Wegen der schwankenden Honorare bleibt es dabei, dass die Versicherten ihr voraussichtliches Arbeitseinkommen für das folgende Kalenderjahr möglichst objektiv selbst einschätzen. Ab 2008 führt die Künstlersozialkasse zusätzlich jährlich wechselnde Stichproben in Höhe von mindestens fünf Prozent der Versicherten durch. Die Versicherten erhalten einen Fragebogen, der verbindliche Angaben über die tatsächlichen Arbeitseinkommen der letzten vier Jahre verlangt und zusammen mit einem Nachweis in Form eines Einkommenssteuerbescheids oder einer Gewinn- und Verlustrechnung für den geprüften Zeitraum eingereicht wird. Damit werden die Schätzangaben systematisch überprüfbar; der Kreis der Begünstigten wird klarer erfasst.

Die Koalition hatte sich in ihrem Koalitionsvertrag vom 11. November 2005 auf die Stärkung der Künstlersozialversicherung festgelegt. Mit der Dritten Novelle des Künstlersozialversicherungsgesetzes hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Dialog mit den Vertretern der Künstler, Publizisten und Verwerter dies nunmehr umgesetzt. Die deutliche Mehrheit, die dieses Gesetz im Deutschen Bundestag gefunden hat, sowie der Beschluss des Bundesrates belegen die breite politische Unterstützung für die soziale Sicherung der selbständigen Künstler und Publizisten in Deutschland. Durch das ausgewogene Maßnahmepaket wird der Abgabesatz der Künstlersozialabgabe auf niedrigem Niveau stabilisiert. Die Finanzierungsgrundlage wird gesichert und die Künstlersozialversicherung geht gestärkt in die Zukunft. Das Gesetz wird nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

  

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