bulletNeuregelungen zu Wertpapierdienstleistungen 

MEIDES Rechtsanwalts-GmbH - Fachanwalt Arbeitsrecht und Fachanwalt Steuerrecht, Online-Rechtsberatung

      

Artikel des Presse- und Informationsamt der Bundesregierung am 30.10.2007

Zahlreiche Neuregelungen im Wertpapierbereich sollen zu einem intensiveren Wettbewerb zwischen den Handelsplattformen beitragen. Die Beratungs- und Informationspflichten der Banken werden erweitert und Anleger damit besser geschützt.

Wertpapierdienstleistungen
 
Mit dem Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz wurde die EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente in nationales Recht übertragen.
 
Das Bundesfinanzministerium weist auf die folgenden wesentlichen Änderungen hin:
 
Die Anlageberatung, Dienstleistungen im Zusammenhang mit Warenderivaten und der Betrieb eines multilateralen Handelssystems werden künftig eigenständige Wertpapierdienstleistungen sein. Sie unterliegen damit einerseits der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Andererseits profitieren diese Anbieter auch bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen von dem erweiterten europäischen Pass der EU-Finanzmarktrichtlinie. Europäischer Pass bedeutet, dass die Zulassung einer Wertpapierfirma in einem Mitgliedstaat in allen anderen Mitgliedstaaten gültig ist.
 
Handelsplattformen, das sind Börsen, multilaterale Handelssysteme und Internalisierungssysteme, werden neuen Regelungen zur Vorhandels- und Nachhandelstransparenz unterworfen.
 
Bei der Ausführung von Wertpapiergeschäften ergeben sich für die Finanzdienstleistungsindustrie neue Anforderungen im Bereich der Organisation, der Wohlverhaltensregeln und der Pflicht zur bestmöglichen Ausführung. So müssen unter anderem bei Beratungsdienstleistungen die Geschäfte den Anlagezielen, den finanziellen Verhältnissen und dem Erfahrungsschatz des Kunden entsprechen.

 

 

 

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