bulletNeuregelung des Versicherungsvermittlungsrechts 

MEIDES Rechtsanwalts-GmbH - Fachanwalt Arbeitsrecht und Fachanwalt Steuerrecht, Online-Rechtsberatung

      

Artikel des Presse- und Informationsamt der Bundesregierung am 03.05.2005: 

Verbraucherschutz / Schutz vor Falschberatung

Das Bundeskabinett hat beschlossen, das Versicherungsvermittlungsrecht neu zu regeln. Damit sollen Verbraucherinnen und Verbraucher besser geschützt werden .

Der bislang frei zugängliche Beruf des Versicherungsvermittlers wird registrierungs- und erlaubnispflichtig. Um die Erlaubnis zu erlangen, muss der Nachweis fachlicher Kenntnisse erbracht werden. Zum Schutz der Kunden wird der Abschluss einer Berufshaftpflicht erforderlich. Geregelt sind auch Beratungs-, Informations- und Dokumentationspflichten gegenüber den Kunden sowie die Haftung für eine Falschberatung. Wenn der Versicherer die uneingeschränkte Haftung übernimmt, besteht keine Erlaubnispflicht. Das ist in der Regel für die sogenannten "gebundenen" Vermittlerinnen und Vermittler der Fall, die ausschließlich für einen Versicherer tätig sind. Sie müssen sich lediglich registrieren lassen. Das vermeidet unnötige Bürokratie.

EU-Richtlinie umgesetzt
Mit dem Gesetzentwurf wird die EU-Richtlinie über die Versicherungsvermittlung umgesetzt. Die Tätigkeit des Versicherungsvermittlers in einem zusammenwachsenden Europa wird harmonisiert und die grenzüberschreitende Vermittlung vereinfacht. Vorgesehen ist, dass die Industrie- und Handelskammern Erlaubnis- und Registrierungsstellen für die circa 500.000 einzutragenden Versicherungsvermittler sind. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates.

  

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