bulletGesetzliche Neuregelungen zum 1. Juli 2006

MEIDES Rechtsanwalts-GmbH - Fachanwalt Arbeitsrecht und Fachanwalt Steuerrecht, Online-Rechtsberatung

      

Artikel des Presse- und Informationsamt der Bundesregierung am 01.07.2005: 

Überblick über die Neuregelungen:

- Änderungen bei "Minijobs" und "Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen"
- Erhöhung der Umsatzsteuergrenzen in den alten Bundesländern
- Weitergeltung der aktuellen Rentenwerte
- Beendung der Förderung von Ich-AGs
- Änderung der Rechtsanwaltsvergütungsverordnung
- "Die Deutsche Bibliothek" wird zur "Deutschen Nationalbibliothek"

Änderungen bei "Minijobs" und "Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen"

Zum 1. Juli werden höhere Pauschalabgaben für Minijobs fällig. Die Sozialversicherungsfreiheit bei Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen wird begrenzt. Diese Maßnahmen wurden mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2006 beschlossen, das den Weg für die nachhaltige Konsolidierung der öffentlichen Haushalte ebnet. Die Konsolidierung ist dringend geboten, um 2007 wieder einen verfassungsgemäßen Haushalt vorlegen zu können. Wesentliche Bestandteile des Haushaltsbegleitgesetzes, wie die Anhebung der Mehrwertsteuer, greifen zum 1. Januar 2007.

Der pauschale Beitragssatz des Arbeitgebers für geringfügig Beschäftigte ("Minijobs") wird im gewerblichen Bereich zum 1. Juli von 25 auf 30 Prozent erhöht. Die Arbeitnehmer zahlen weiterhin in der Regel keine Abgaben. Der Pauschalbetrag des Arbeitsgebers zur gesetzlichen Rentenversicherung wird auf 15 Prozent, der Pauschalbetrag zur gesetzlichen Krankenversicherung auf 13 Prozent erhöht, unverändert bleiben 2 Prozent Steuern. Für Arbeitsentgelte zwischen 400,01 Euro und 800 Euro im Monat (so genannte Gleitzone) werden die Abgaben entsprechend angepasst. Für "Minijobs" in Privathaushalten ändert sich nichts: Die Arbeitgeber zahlen jeweils 5 Prozent zur Renten- und Krankenversicherung, 1,6 Prozent zur Unfallversicherung, 2 Prozent Pauschsteuer und 0,1 Prozent zum Aufwendungsausgleich. Die Sozialversicherungsfreiheit von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen wird ab dem 1. Juli auf einen Grundlohn von 25 Euro die Stunde begrenzt.

Erhöhung der Umsatzsteuergrenzen in den alten Bundesländern

Zur Entlastung und besseren Liquidität kleinerer und mittlerer Unternehmen wird zum 1. Juli die Grenze bei der Umsatzbesteuerung (Ist-Besteuerung) in den alten Bundesländern von 125.000 Euro auf 250.000 Euro angehoben. Das bedeutet, die Unternehmen müssen bei einem Gesamtumsatz bis zu 250.000 Euro künftig die Umsatzsteuer erst abführen, wenn ihre Kunden die Rechnungen bezahlt haben. Unternehmen, die mehr als 250.000 Euro jährlich umsetzen, müssen die Umsatzsteuer mit Rechnungslegung zahlen. In den neuen Bundesländern besteht zur Förderung der Wirtschaft eine Umsatzgrenze von 500.000 Euro. Sie wird bis 2009 verlängert. Beide Maßnahmen sind im Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung geregelt.

Weitergeltung der aktuellen Rentenwerte

Da die gesetzliche Rente an die Löhne und Gehälter gekoppelt ist, hätte eine negative Entwicklung der Löhne eine Kürzung der Rentenbezüge erforderlich gemacht. Nach den Feststellungen des Statistischen Bundesamtes war die Lohnentwicklung 2005 für die alten Bundesländer mit 0,2 Prozent zwar leicht positiv, für die neuen Bundesländer war sie mit minus 0,4 Prozent jedoch negativ. Nach der Rentenanpassungsformel ergäbe sich eine rechnerische Senkung der Renten um 0,91 Prozent im Westen und um 1,51 Prozent im Osten.
Mit dem Gesetz über die Weitergeltung der aktuellen Rentenwerte werden Rentenkürzungen für die laufende Legislaturperiode ausgeschlossen. Es tritt zum 1. Juli in Kraft.
Diese Festlegung ist Teil der Strategie der Bundesregierung zur generationengerechten Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung, die die wichtigste Säule der Alterssicherung in Deutschland ist. Die Bundesregierung hat das Ziel, die gesetzliche Rentenversicherung nachhaltig auf eine solide Finanzgrundlage zu stellen und langfristig zu sichern. Da mit dem Gesetz ein Jahrzehnte lang geltender Grundsatz des Umlageverfahrens verletzt wird, ist es ein Gebot des generationengerechten Ausgleichs, dass die Kürzung nachgeholt wird. Der Nachholfaktor sieht vor, dass die Renten in konjunkturell besseren Zeiten nicht im gleichen Umfang steigen wie die Löhne. Dadurch wird die nicht erfolgte Kürzung der Vergangenheit ausgeglichen.

Beendung der Förderung von Ich-AGs

Die mit dem Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Januar 2003 eingeführte, zunächst bis Ende 2005 befristete und nochmals verlängerte Förderung von Ich-AGs läuft am 30. Juni 2006 aus. Ab dem 1. August 2006 wird es einen neuen Gründungszuschuss als Anschlussregelung geben, der die Ich-AG-Förderung und das Überbrückungsgeld ersetzt.
Ziel des neuen Gründungszuschusses ist eine neue kombinierte Förderung. Diese wird als konditionierte Pflichtleistung ausgestaltet und soll in einer ersten Förderphase den Lebensunterhalt und die soziale Sicherung der Gründer sicherstellen. In einer zweiten Förderphase sichert sie nur noch den Sozialversicherungsschutz.

Änderung der Rechtsanwaltsvergütungsverordnung

Ab 1. Juli müssen Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Rechtsanwalt über das Honorar verhandeln. Es entfällt die Vorschrift, wonach die gesetzliche Gebührentabelle gilt, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Anwalt und Mandant schließen für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens oder für die Tätigkeit als Mediator eine Gebührenvereinbarung ab. Für die Beratung oder Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens für einen Verbraucher darf die Gebühr höchstens 250 Euro betragen, für ein erstes Beratungsgespräch fallen höchstens 190 Euro an.

"Die Deutsche Bibliothek" wird zur "Deutschen Nationalbibliothek"

Ebenfalls nach Verkündung im Bundesanzeiger tritt das Gesetz über die "Deutsche Nationalbibliothek" in Kraft. Mit dem Gesetz wird der bisherige Name der Bundesanstalt "Die Deutsche Bibliothek" ihrer tatsächlichen Funktion entsprechend in "Deutsche Nationalbibliothek".
Gleichzeitig erfolgt eine Aufgabenerweiterung: Bislang ist "Die Deutsche Bibliothek" als Nationalbibliothek beauftragt, körperliche Medienwerke wie Bücher und Tonträger seit 1913 zu sammeln, zu erschließen, zu bewahren und für die Allgemeinheit nutzbar zu machen. 
Mit dem neuen Gesetz wird der Sammelauftrag der Deutschen Bibliothek aus dem Jahre 1969 auf Netzpublikationen - Publikationen, die keinen körperlichen Träger haben - erweitert. Damit erstreckt sich der Sammelauftrag zur Bewahrung und Nutzung des Kulturerbes für Literatur, Wissenschaft und Praxis auch auf die weitverbreiteten digitalen Veröffentlichungsformen.

  

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