Überblick über die Neuregelungen:
- Änderungen bei "Minijobs" und "Sonn-, Feiertags- und
Nachtzuschlägen"
- Erhöhung der Umsatzsteuergrenzen in den alten Bundesländern
- Weitergeltung der aktuellen Rentenwerte
- Beendung der Förderung von Ich-AGs
- Änderung der Rechtsanwaltsvergütungsverordnung
- "Die Deutsche Bibliothek" wird zur "Deutschen Nationalbibliothek"
Änderungen bei "Minijobs" und "Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen"
Zum 1. Juli werden höhere Pauschalabgaben für Minijobs fällig. Die
Sozialversicherungsfreiheit bei Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen
wird begrenzt. Diese Maßnahmen wurden mit dem Haushaltsbegleitgesetz
2006 beschlossen, das den Weg für die nachhaltige Konsolidierung der
öffentlichen Haushalte ebnet. Die Konsolidierung ist dringend geboten,
um 2007 wieder einen verfassungsgemäßen Haushalt vorlegen zu können.
Wesentliche Bestandteile des Haushaltsbegleitgesetzes, wie die Anhebung
der Mehrwertsteuer, greifen zum 1. Januar 2007.
Der pauschale Beitragssatz des Arbeitgebers für geringfügig Beschäftigte
("Minijobs") wird im gewerblichen Bereich zum 1. Juli von 25 auf 30
Prozent erhöht. Die Arbeitnehmer zahlen weiterhin in der Regel keine
Abgaben. Der Pauschalbetrag des Arbeitsgebers zur gesetzlichen
Rentenversicherung wird auf 15 Prozent, der Pauschalbetrag zur
gesetzlichen Krankenversicherung auf 13 Prozent erhöht, unverändert
bleiben 2 Prozent Steuern. Für Arbeitsentgelte zwischen 400,01 Euro und
800 Euro im Monat (so genannte Gleitzone) werden die Abgaben
entsprechend angepasst. Für "Minijobs" in Privathaushalten ändert sich
nichts: Die Arbeitgeber zahlen jeweils 5 Prozent zur Renten- und
Krankenversicherung, 1,6 Prozent zur Unfallversicherung, 2 Prozent
Pauschsteuer und 0,1 Prozent zum Aufwendungsausgleich. Die
Sozialversicherungsfreiheit von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen
wird ab dem 1. Juli auf einen Grundlohn von 25 Euro die Stunde begrenzt.
Erhöhung der Umsatzsteuergrenzen in den alten Bundesländern
Zur Entlastung und besseren Liquidität kleinerer und mittlerer
Unternehmen wird zum 1. Juli die Grenze bei der Umsatzbesteuerung
(Ist-Besteuerung) in den alten Bundesländern von 125.000 Euro auf
250.000 Euro angehoben. Das bedeutet, die Unternehmen müssen bei einem
Gesamtumsatz bis zu 250.000 Euro künftig die Umsatzsteuer erst abführen,
wenn ihre Kunden die Rechnungen bezahlt haben. Unternehmen, die mehr als
250.000 Euro jährlich umsetzen, müssen die Umsatzsteuer mit
Rechnungslegung zahlen. In den neuen Bundesländern besteht zur Förderung
der Wirtschaft eine Umsatzgrenze von 500.000 Euro. Sie wird bis 2009
verlängert. Beide Maßnahmen sind im Gesetz zur steuerlichen Förderung
von Wachstum und Beschäftigung geregelt.
Weitergeltung der aktuellen Rentenwerte
Da die gesetzliche Rente an die Löhne und Gehälter gekoppelt ist,
hätte eine negative Entwicklung der Löhne eine Kürzung der Rentenbezüge
erforderlich gemacht. Nach den Feststellungen des Statistischen
Bundesamtes war die Lohnentwicklung 2005 für die alten Bundesländer mit
0,2 Prozent zwar leicht positiv, für die neuen Bundesländer war sie mit
minus 0,4 Prozent jedoch negativ. Nach der Rentenanpassungsformel ergäbe
sich eine rechnerische Senkung der Renten um 0,91 Prozent im Westen und
um 1,51 Prozent im Osten.
Mit dem Gesetz über die Weitergeltung der aktuellen Rentenwerte werden
Rentenkürzungen für die laufende Legislaturperiode ausgeschlossen. Es
tritt zum 1. Juli in Kraft.
Diese Festlegung ist Teil der Strategie der Bundesregierung zur
generationengerechten Stabilisierung der gesetzlichen
Rentenversicherung, die die wichtigste Säule der Alterssicherung in
Deutschland ist. Die Bundesregierung hat das Ziel, die gesetzliche
Rentenversicherung nachhaltig auf eine solide Finanzgrundlage zu stellen
und langfristig zu sichern. Da mit dem Gesetz ein Jahrzehnte lang
geltender Grundsatz des Umlageverfahrens verletzt wird, ist es ein Gebot
des generationengerechten Ausgleichs, dass die Kürzung nachgeholt
wird. Der Nachholfaktor sieht vor, dass die Renten in konjunkturell
besseren Zeiten nicht im gleichen Umfang steigen wie die Löhne. Dadurch
wird die nicht erfolgte Kürzung der Vergangenheit ausgeglichen.
Beendung der Förderung von Ich-AGs
Die mit dem Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am
Arbeitsmarkt im Januar 2003 eingeführte, zunächst bis Ende 2005
befristete und nochmals verlängerte Förderung von Ich-AGs läuft am 30.
Juni 2006 aus. Ab dem 1. August 2006 wird es einen neuen
Gründungszuschuss als Anschlussregelung geben, der die Ich-AG-Förderung
und das Überbrückungsgeld ersetzt.
Ziel des neuen Gründungszuschusses ist eine neue kombinierte Förderung.
Diese wird als konditionierte Pflichtleistung ausgestaltet und soll in
einer ersten Förderphase den Lebensunterhalt und die soziale Sicherung
der Gründer sicherstellen. In einer zweiten Förderphase sichert sie nur
noch den Sozialversicherungsschutz.
Änderung der Rechtsanwaltsvergütungsverordnung
Ab 1. Juli müssen Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Rechtsanwalt über
das Honorar verhandeln. Es entfällt die Vorschrift, wonach die
gesetzliche Gebührentabelle gilt, wenn nichts anderes vereinbart wurde.
Anwalt und Mandant schließen für einen mündlichen oder schriftlichen Rat
oder eine Auskunft, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens
oder für die Tätigkeit als Mediator eine Gebührenvereinbarung ab. Für
die Beratung oder Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens für einen
Verbraucher darf die Gebühr höchstens 250 Euro betragen, für ein erstes
Beratungsgespräch fallen höchstens 190 Euro an.
"Die Deutsche Bibliothek" wird zur "Deutschen Nationalbibliothek"
Ebenfalls nach Verkündung im Bundesanzeiger tritt das Gesetz über die
"Deutsche Nationalbibliothek" in Kraft. Mit dem Gesetz wird der
bisherige Name der Bundesanstalt "Die Deutsche Bibliothek" ihrer
tatsächlichen Funktion entsprechend in "Deutsche Nationalbibliothek".
Gleichzeitig erfolgt eine Aufgabenerweiterung: Bislang ist "Die Deutsche
Bibliothek" als Nationalbibliothek beauftragt, körperliche Medienwerke
wie Bücher und Tonträger seit 1913 zu sammeln, zu erschließen, zu
bewahren und für die Allgemeinheit nutzbar zu machen.
Mit dem neuen Gesetz wird der Sammelauftrag der Deutschen Bibliothek aus
dem Jahre 1969 auf Netzpublikationen - Publikationen, die keinen
körperlichen Träger haben - erweitert. Damit erstreckt sich der
Sammelauftrag zur Bewahrung und Nutzung des Kulturerbes für Literatur,
Wissenschaft und Praxis auch auf die weitverbreiteten digitalen
Veröffentlichungsformen.