Artikel Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 03.05.2006:
Mit dem Gesetzesvorhaben soll die
Finanzierung der Insolvenzsicherung von Betriebsrenten über den
Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) auf vollständige Kapitaldeckung
umgestellt werden. Der PSVaG ist Träger der gesetzlichen
Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung. Er zahlt im Falle
der Insolvenz eines Arbeitgebers die Betriebsrenten an die
Versorgungsberechtigten. Hierfür erhebt er Beiträge bei den
Mitgliedsarbeitgebern.
Durch die Umstellung von der Teilumlagefinanzierung auf volle
Kapitaldeckung werden der PSVaG und damit die Insolvenzsicherung von
Betriebsrenten langfristig stabilisiert. Davon profitieren nicht nur die
Arbeitgeber, die als Mitgliedsunternehmen des PSVaG von Beitragsrisiken
entlastet werden. Auch für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bringt
die Umstellung Vorteile. Denn sie können sich weiterhin und in Zukunft
noch stärker auf den Schutz ihrer Betriebsrente vor dem Risiko einer
Insolvenz ihres Arbeitgebers verlassen. Das Gesetz macht die
betriebliche Altersversorgung robuster und attraktiver. Es ist Teil der
nachhaltigen Alterssicherungspolitik der Bundesregierung.
In die Kalkulation der Beiträge, die der PSVaG von seinen
Mitgliedsunternehmen erhebt, gehen bislang nur bereits zum Zeitpunkt der
Insolvenz fällige - also schon laufende, in Auszahlung befindliche -
Versorgungsleistungen ein. Nur hier erfolgt bislang die Absicherung im
jeweils laufenden Jahr periodengenau nach dem Prinzip der
Kapitaldeckung: Die fälligen Betriebsrenten werden
versicherungsmathematisch bis zu ihrem voraussichtlichen Ende
ausfinanziert.
Außeracht bleiben bei der jahresaktuellen Beitragsbemessung nach
jetzigem Verfahren dagegen die bestehenden, aber erst in Zukunft
tatsächlich zu bedienenden unverfallbaren Anwartschaften von
Arbeitnehmern insolvent gewordener Betriebe. Sie werden nicht bereits im
Jahr der Insolvenz beitragswirksam, sondern jeweils erst später in
demjenigen Jahr, in dem die Versorgungsleistungen fällig werden. Der
Ausgleich insolvenzbedingter Ausfälle wird also derzeit noch in die
Zukunft verschoben: Die im Jahr der Fälligkeit
insolvenzsicherungspflichtigen Unternehmen bestreiten die in diesem Jahr
anfallenden, auf Insolvenzen in früheren Jahren zurückgehenden Kosten.
Diese Mischform aus Kapitaldeckungs- und Umlageverfahren (das sogenannte
Rentenwertumlageverfahren) soll nun durch ein System der vollständigen
Kapitaldeckung abgelöst werden: Nicht nur der durch Insolvenz bedingte
Ausfall laufender Versorgungsleistungen, sondern auch bestehende
Versorgungsanwartschaften sollen bereits im Jahr der Insolvenz von den
Mitgliedsunternehmen des PSVaG über Beiträge vollständig ausfinanziert
werden.
Das Gesetz sieht außerdem vor, dass die in der Vergangenheit
aufgelaufenen, noch nicht ausfinanzierten "alten"
Betriebsrentenanwartschaften in Höhe von circa 2,2 Milliarden Euro
nachfinanziert werden. Um die betroffenen Arbeitgeber nicht zu stark zu
belasten, wird diese Nachfinanzierung über einen Zeitraum von 15 Jahren
gestreckt.
Perspektivisch werden also die in einem bestimmten Jahr von
insolvenzsicherungspflichtigen Unternehmen zu leistenden Beiträge die im
selben Jahr tatsächlich durch Insolvenzen entstehenden Ausfälle in
voller Höhe abdecken. Schadensvorsorge und Schadensausgleich
korrespondieren dann zeitlich und im Umfang direkt miteinander.
Der PSVaG sichert derzeit unverfallbare Betriebsrentenanwartschaften von
circa 8,7 Millionen Betriebsrentnern und Beschäftigten, deren
Arbeitgeber insolvent geworden sind. Er zahlt momentan an etwa 440.000
Betriebsrentner Leistungen in Höhe von monatlich insgesamt rund 50
Millionen Euro aus. Die Gelder zur Durchführung dieser
Insolvenzsicherung erhebt der PSV von seinen etwa 60.000
Mitgliedsunternehmen. Der Kapitalwert der insgesamt unter Schutz
stehenden betrieblichen Altersversorgung belief sich im Jahr 2005 auf
rund 251 Milliarden Euro.
Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf wird dem
Bundesrat zugeleitet, der dazu vor der Beschlussfassung durch den
Bundestag Stellung nehmen kann.