bulletErklärung zum Rentenversicherungs- und Alterssicherungsbericht

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Bundesministerium für Arbeit und Sozialen am 08.03.2005: 

Zu dem heute vom Kabinett verabschiedeten Rentenversicherungsbericht, dem Alterssicherungsbericht und dem Lagebericht über die Alterssicherung der Landwirte erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales :

Ursprünglicher Termin für die Vorlage des Rentenversicherungsberichts, des Alterssicherungsberichts und des Lageberichts über die Alterssicherung der Landwirte war November letzten Jahres. Die neue Bundesregierung hat inzwischen die Grundlinien ihrer Rentenpolitik bestimmt. Ohne die nunmehr auf der Grundlage der Koalitionsvereinbarung beschlossenen Maßnahmen hätten die Berichte den gesetzgebenden Körperschaften keine zeitnahe und umfassende Ein­schätzung geben können.

Folgende Maßnahmen sind für die Finanzen der Rentenversicherung maßgeblich:

Die Regelaltersgrenze wird angehoben. Das beginnt 2012, zwölf Jahre lang mit der Anhebung um einen Monat pro Jahr von 65 auf 66 bis 2023 und dann noch einmal sechs Jahre lang von 2024 bis 2029 mit der Anhebung um zwei Monate pro Jahr von 66 auf 67. Ausnahme: Wer mindestens 45 Versicherungsjahre hat, kann auch nach 2029 mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.

Die Rente mit 67 geht Hand in Hand mit einer nachhaltigen Verbesserung der Arbeitsmarktsituation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Bundesregierung wird mit einer Initiative 50plus alles tun, um die Beschäftigungssituation für Ältere zu verbessern. Hier ist die Unterstützung aller gefragt: Gesamtgesellschaft, Arbeitgeber, Gewerkschaften.

Eine mögliche Rentenkürzung in diesem Jahr wird gesetzlich ausgeschlossen. Auch in den weiteren Jahren der laufenden Legislaturperiode soll es keine Rentenkürzungen geben. Mit dazu beitragen wird, dass bei der Ermittlung von Lohnentwicklung und Lohnsummen - die die Referenzdaten bilden für die Rentensteigerung - zukünftig die Ein-Euro-Jobs nicht mehr einbezogen werden. Zusammen mit der bestehenden Schutzklausel hinsichtlich der Dämpfungsfaktoren bei der Rentenanpassung sind damit weitgehend Vorkehrungen gegen Minusrunden getroffen. Im Hinblick auf die nachhaltige finanzielle Sicherung der Rentenversicherung und die Einhaltung der Beitragssatzziele müssen aber nicht realisierte Dämpfungen später, wenn bei der Anpassung entsprechende Spielräume bestehen, nachgeholt werden. Diese Nachholung soll jedoch nicht vor 2010 erfolgen. Weil sie im Bericht berücksichtigt werden muss, ist sie dort modellhaft für die Jahre nach 2012 in mehreren Schritte vorgesehen

Ab dem 1. Januar 2007 wird der Zahlbetrag für Empfänger von Arbeitslosengeld II an die gesetzliche Rentenversicherung von derzeit 78 Euro/Monat auf 40 Euro/Monat reduziert. Gleichzeitig entfällt die Versicherungspflicht für die Bezieher von Arbeitslosengeld II, die daneben noch rentenversicherungspflichtig beschäftigt oder selbständig tätig sind.

Die wichtigsten Ergebnisse des Rentenversicherungsberichts sind:

Durch das Vorziehen des Fälligkeitstermins für die Sozialversicherungsbeiträge konnte der Beitragssatz auch in diesem Jahr bei 19,5 % gehalten werden. Dadurch erzielt die Rentenversicherung einmalig Mehreinnahmen von rd. 9,5 Mrd. Euro. Der Rentenversicherungsbericht weist zum Jahresende 2006 eine Nachhaltigkeitsrücklage von 5,2 Mrd. Euro entsprechend 0,33 Monatsausgaben aus. Ende 2005 waren nur 0,11 Monatsausgaben vorhanden.

Im kommenden Jahr steigt der Beitragssatz auf 19,9 %. Seit fast sechs Jahren liegt er deutlich unter 20%. Das ist ein Erfolg. Das wollen wir in dieser Legislaturperiode halten.

Wir stoppen die Dynamik der Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt an die Rentenversicherung, ohne die Beitragssatz- und Niveauziele zu gefährden und ohne das Ziel, auf Rentenkürzungen zu verzichten, in Frage zu stellen. Die Erreichung dieser Ziele wird, soweit dies erforderlich sein sollte, im Jahr 2008 durch einen Beitrag des Bundes sichergestellt. Ob diese Erhöhung des Bundeszuschusses im Jahr 2008 erforderlich wird, kann im Jahr 2007 vor dem Hintergrund der dann eingetretenen wirtschaftlichen Entwicklung und im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bundeshaushalts 2008 entschieden werden.

Der Rentenversicherungsbericht zeigt, dass die Zuwachsrate der Bundeszuschüsse im Zeitraum 2005 bis 2009 mit jahresdurchschnittlich gut 1 % erheblich unter der Dynamik der vergangenen 10 Jahre von rd. 6 % liegen wird.

Im langfristigen Zeitraum bis 2019 zeigt sich, dass sowohl der Beitragssatz als auch das Sicherungsniveau vor Steuern die im Gesetz vorgegebenen Grenzwerte von 20 % bzw. 46 % nicht verletzen.

Alterssicherungsbericht

Trotz der mit dem Rentenversicherungsbericht dokumentierten Stabilisierung der ersten Säule ist klar, dass von der gesetzlichen Rente alleine der Lebensstandard im Alter zukünftig nicht mehr gehalten werden kann. Das ergibt sich aus der demografischen Entwicklung und insbesondere aus der Relation von Beitragszahlern und Ruheständlern.

Dennoch bestätigen die Ergebnisse des Alterssicherungsberichtes 2005: Die Menschen in Deutschland sind im Alter gut versorgt. Sie werden es auch in Zukunft sein. Das in Deutschland verfolgte Konzept der Alterssicherung ist erfolgreich.

Wie der Altersicherungsbericht zeigt, ist bei der Vielzahl von Sicherungssystemen in Deutschland die gesetzliche Rentenversicherung dominierend. Sie ist und bleibt das wichtigste Alterssicherungssystem für die Bevölkerung.

In den neuen Ländern resultieren die Alterssicherungsleistungen fast ausschließlich aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dagegen kumulieren in den alten Bundesländern Leistungen aus den verschiedenen Systemen, wobei auch hier das Gros der Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung stammt. Zu berücksichtigen ist dabei: mehr als ein Drittel aller Bezieherinnen von eigenen Leistungen erhalten zusätzlich Hinterbliebenenleistungen.

Das Gesamteinkommen im Alter ergibt sich jedoch erst, wenn neben den Alterssicherungsleistungen noch zusätzliche Einkommen berücksichtigt werden. Im Ergebnis erreichen Ehepaare ein durchschnittliches Netto-Gesamteinkommen in Höhe von fast 2.200 Euro im Monat. Alleinstehende Männer erzielen im Durchschnitt knapp 1.500 Euro und Frauen rund 1.200 Euro.

Die private Vorsorge wird zukünftig eine größere Rolle spielen müssen. Die Berechnungen im Alterssicherungsbericht zeigen, dass der gewohnte Lebensstandard aufrecht erhalten werden kann, wenn entsprechend Vorsorge getroffen wird. Das Gesamtversorgungsniveau aus einer gesetzlichen Rente, einer Riester-Rente und  zusätzlicher privater Vorsorge bleibt für einen Durchschnittsverdiener langfristig stabil. Für Geringverdiener wird das Netto-Gesamtversorgungsniveau langfristig sogar ansteigen. Vor allem werden Personen mit Kindern künftig spürbar besser gestellt.

Voraussetzung ist: Die Menschen müssen zusätzlich privat für ihr Alter vorsorgen.

Die "Riester-Rente" gewinnt an Fahrt. Im Jahr 2001 lagen nur 1,4 Millionen Verträge über private Altersvorsorge vor. Allein im Jahr 2005 haben jedoch ca. 1,5 Mio. Bürger einen neuen Riester-Vertrag abgeschlossen. Inzwischen sorgen 5,6 Mio. Menschen so für ihr Alter vor. Erste Zahlen für 2006 deuten an, dass sich dieser Aufwuchs fortsetzt. Um sie zu beschleunigen und um insbesondere Familien mit Kindern besonders zu fördern, wird die Bundesregierung die Kinderzulage im Rahmen der Riester-Rente für ab 1. Januar 2008 geborene Kinder von 185 Euro auf 300 Euro erhöhen. Daneben ist im Koalitionsvertrag eine engere Verzahnung der Riester-Rente mit der Schaffung von Wohneigentum festgelegt worden. Daran wird gearbeitet.

Die Betriebsrente spielt im Zusammenhang mit der zusätzlichen Altersvorsorge eine zunehmend bedeutendere Rolle. Der Anteil der Beschäftigen in der Privatwirtschaft mit einer Anwartschaft auf Betriebsrente ist allein im Zeitraum von Beginn 2002 bis Juni 2004 von 38 % auf 46 % gestiegen. Zwischen Januar 2002 und Juni 2004 führten etwa eine halbe Million Betriebe eine Zusatzversorgung neu ein oder bauten ihre bestehende Zusatzversorgung aus. Zusammen mit den Beschäftigten, die bei Trägern des öffentlichen Dienstes versichert sind, hatten Mitte 2004 15,7 Mio. Beschäftigte, das sind ca. 60 % der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, Anspruch auf eine Betriebsrente.

Lagebericht über die Alterssicherung der Landwirte 2005

Neben Rentenversicherungsbericht und Alterssicherungsbericht wird auch der Lagebericht über die Alterssicherung der Landwirte vorgelegt. Dieses Sondersystem wird geprägt durch ein weiteres Absinken der Zahl der Beitragszahler und damit rückläufigen Beitragseinnahmen als Folge des anhaltenden Strukturwandels in der Landwirtschaft. Aufgrund der Koppelung der Anpassungssätze an die der gesetzlichen Rentenversicherung steigen die Rentenausgaben aber nur maßvoll an. Die Maßnahmen wirken hier daher automatisch. Die Defizithaftung des Bundes sorgt dafür dass die Beitragszahler nicht zu stark belastet werden.

Zusammenfassung

Die Berichte zeigen, dass die Alterssicherung in Deutschland auf dem richtigen Weg ist. Hierzu wird die geförderte private Zusatzvorsorge einen immer wichtigeren Beitrag leisten.

Die gesetzliche Rentenversicherung bleibt weiter die zentrale Säule der Alterssicherung. Wenn sich die Rahmenbedingungen in Zukunft erneut verändern, wird sich auch die gesetzliche Rentenversicherung anpassen. Diese Anpassungsfähigkeit, die die Rente in der Vergangenheit immer wieder unter Beweis gestellt hat, ist auch künftig ihre Stärke.

Dazu gehört aber auf der anderen Seite, dass sich die Beschäftigungssituation der Älteren verbessert. Hier sind neben der Politik vor allem die Sozialpartner gefragt. Insgesamt muss das Bewusstsein in der Gesellschaft wachsen, dass ältere Arbeitnehmer auf ihre Weise genauso leistungsfähig sind wie die Jüngeren.

Mit einer verbesserten Beschäftigungssituation wird es allen möglich sein, mit der gesetzlichen Rente sowie der zweiten und dritten Säule der Altersvorsorge einen angemessenen Lebensstandard zu bewahren. Die staatliche Förderung trägt dazu entscheidend bei.
 

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