Unternehmenssteuer: Steuerentlastungen für Unternehmen beschlossen
Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Standortbedingungen in
Deutschland für Unternehmen und Investoren
Der Körperschaftsteuersatz für AGs und GmbHs sinkt ab 2006 von 25 auf
19 Prozent
Das Bundeskabinett hat beschlossen, die Körperschaftssteuer von 25 auf 19
Prozent zu senken. Das gibt ein wichtiges Signal auch für anstehende
Investitionsentscheidungen international tätiger Unternehmen. Denn die
Gefahr besteht, dass aufgrund niedrigerer Steuersätze in anderen
europäischen Ländern, dringend benötigte Investitionen nicht in
Deutschland getätigt werden und so mittelfristig Arbeitsplätze verloren
gehen.
Höhere Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer für
Personengesellschaften
Der Anrechnungsfaktor der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer wird
von 1,8 auf 2,0 erhöht. Damit werden Personenunternehmen bei einem
Gemeinde-Hebesatz von 379 Prozent vollständig von der Gewerbesteuer
entlastet. Die bereits mit der Steuerreform 2000 geschaffenen günstigen
steuerlichen Rahmenbedingungen für Personenunternehmen - das sind circa
vier Fünftel aller Unternehmen in Deutschland - werden damit weiter
verbessert.
Beendigung volkswirtschaftlich fragwürdigen Steuersparens
Die Verlustverrechnung bei Fondsmodellen, die bisher in erster Linie als
Steuersparmodelle dienen, wird beschränkt. Betroffen sind in erster Linie
Medienfonds, Schiffsbeteiligungen (soweit sie noch Verluste vermitteln),
New Energy Fonds, Leasingfonds, Wertpapierhandelsfonds und Videogamefonds.
Verluste aus solchen Fonds können nur noch mit späteren positiven
Einkünften aus derselben Anlageform verrechnet werden, nicht aber mit
anderen Einkunftsarten, beispielsweise aus Gewerbebetrieb. Diese
Neuregelung soll für Fonds gelten, denen der Anleger nach dem 4. Mai 2005
beigetreten ist oder für die der Außenvertrieb durch den Fondsanbieter
nach dem 17. März 2005 begonnen hat.
Die so genannte "Mindestgewinnbesteuerung" von Unternehmen wird
erweitert: Verluste, die über einen Sockelbetrag von einer Million Euro
hinausgehen, sollen künftig nur noch zu 50 Prozent, statt bisher zu 60
Prozent abgezogen werden können.
Steuerfreiheit für die Hälfte der Gewinne aus der Veräußerung von nicht
betriebsnotwendigen Immobilien - so genannte "stille Reserven".
Die Maßnahme ist auf drei Jahre begrenzt. Das sichert auf der einen Seite
Haushaltseinnahmen (Ansonsten sind aus "stillen Reserven" keine
Steuereinnahmen zu erzielen.) Auf der anderen Seite schafft das einen
Anreiz für Unternehmen ihre, "stille Reserven" zu veräußern, um bisher
nicht frei verfügbares Kapital für Investitionen zu mobilisieren.
Gesetz zur Sicherung der Unternehmensnachfolge
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung basiert auf einem früheren Vorschlag
Bayerns. Er enthält die Maßnahmen, die auf dem Jobgipfel am 17. März
vereinbart worden waren. Die Erbschaft- und Schenkungsteuer wird jährlich
gestundet bzw. entfällt ganz, wenn der Erwerber / Erbe den Betrieb über
einen Zeitraum von zehn Jahren fortführt. Die volle Steuerentlastung wird
auf den Wert des begünstigten Vermögens bis zu 100 Millionen Euro
begrenzt. Damit wird vermieden, dass Unternehmen mit hoher
wirtschaftlicher Potenz eine nicht gebotene Entlastung erhalten.