bulletSteuerentlastungen für Unternehmen

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Artikel des Presse- und Informationsamt der Bundesregierung am 04.05.2005: 

Unternehmenssteuer: Steuerentlastungen für Unternehmen beschlossen

Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Standortbedingungen in Deutschland für Unternehmen und Investoren

Der Körperschaftsteuersatz für AGs und GmbHs sinkt ab 2006 von 25 auf 19 Prozent
  
Das Bundeskabinett hat beschlossen, die Körperschaftssteuer von 25 auf 19 Prozent zu senken. Das gibt ein wichtiges Signal auch für anstehende Investitionsentscheidungen international tätiger Unternehmen. Denn die Gefahr besteht, dass aufgrund niedrigerer Steuersätze in anderen europäischen Ländern, dringend benötigte Investitionen nicht in Deutschland getätigt werden und so mittelfristig Arbeitsplätze verloren gehen.

Höhere Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer für Personengesellschaften
  
Der Anrechnungsfaktor der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer wird  von 1,8 auf 2,0 erhöht. Damit werden Personenunternehmen bei einem Gemeinde-Hebesatz von 379 Prozent vollständig von der Gewerbesteuer entlastet. Die bereits mit der Steuerreform 2000 geschaffenen günstigen steuerlichen Rahmenbedingungen für Personenunternehmen - das sind circa vier Fünftel aller Unternehmen in Deutschland - werden damit weiter verbessert.

Beendigung volkswirtschaftlich fragwürdigen Steuersparens
  
Die Verlustverrechnung bei Fondsmodellen, die bisher in erster Linie als Steuersparmodelle dienen, wird beschränkt. Betroffen sind in erster Linie Medienfonds, Schiffsbeteiligungen (soweit sie noch Verluste vermitteln), New Energy Fonds, Leasingfonds, Wertpapierhandelsfonds und Videogamefonds. Verluste aus solchen Fonds können nur noch mit späteren positiven Einkünften aus derselben Anlageform verrechnet werden, nicht aber mit anderen Einkunftsarten, beispielsweise aus Gewerbebetrieb. Diese Neuregelung soll für Fonds gelten, denen der Anleger nach dem 4. Mai 2005 beigetreten ist oder für die der Außenvertrieb durch den Fondsanbieter nach dem 17. März 2005 begonnen hat.
  
Die so genannte "Mindestgewinnbesteuerung" von Unternehmen wird erweitert: Verluste, die über einen Sockelbetrag von einer Million Euro hinausgehen, sollen künftig nur noch zu 50 Prozent, statt bisher zu 60 Prozent abgezogen werden können.
  
Steuerfreiheit für die Hälfte der Gewinne aus der Veräußerung von nicht betriebsnotwendigen Immobilien - so genannte "stille Reserven".
  
Die Maßnahme ist auf drei Jahre begrenzt. Das sichert auf der einen Seite Haushaltseinnahmen (Ansonsten sind aus "stillen Reserven" keine Steuereinnahmen zu erzielen.) Auf der anderen Seite schafft das einen Anreiz für Unternehmen ihre, "stille Reserven" zu veräußern, um bisher nicht frei verfügbares Kapital für Investitionen zu mobilisieren.
  
Gesetz zur Sicherung der Unternehmensnachfolge
  
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung basiert auf einem früheren Vorschlag Bayerns. Er enthält die Maßnahmen, die auf dem Jobgipfel am 17. März vereinbart worden waren. Die Erbschaft- und Schenkungsteuer wird jährlich gestundet bzw. entfällt ganz, wenn der Erwerber / Erbe den Betrieb über einen Zeitraum von zehn Jahren fortführt. Die volle Steuerentlastung wird auf den Wert des begünstigten Vermögens bis zu 100 Millionen Euro begrenzt. Damit wird vermieden, dass Unternehmen mit hoher wirtschaftlicher Potenz eine nicht gebotene Entlastung erhalten. 

  

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