bulletGesetzliche Neuregelungen zum 1. Juli 2005

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Artikel des Presse- und Informationsamt der Bundesregierung am 29.06.2005: 

Zum 1. Juli 2005 treten eine Reihe von gesetzlichen Neuregelungen in Kraft.

2. Gesundheit und Soziales
2.1 Zusätzlicher Beitragssatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung
2.2 Kein Spielraum für Rentensteigerungen
2.3 Einführung der ambulanten psychiatrischen Krankenpflege
2.4 Vergütungsanpassung für Tierärzte in den neuen Bundesländern

2. Gesundheit und Soziales

2.1 Zusätzlicher Beitragssatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung

Es ist erklärtes Ziel der Bundesregierung, die Lohnnebenkosten zu senken und damit Wirtschaftswachstum und Beschäftigung zu fördern. Diesem Ziel dient die Senkung des Beitragssatzes der Arbeitgeber und der Rentenkassen zur gesetzlichen Krankenversicherung um 0,45 Prozent.
Das bedeutet für die Arbeitgeber eine Entlastung von rund 4,5 Milliarden Euro. Damit wird Spielraum für neue Arbeitsplätze geschaffen.
Der zusätzliche Beitragssatz, den die gesetzlich Krankenversicherten zahlen, macht unterm Strich 0,45 Prozent aus. Pro 1.000 Euro sind das monatlich 4,50 Euro.
Am Krankenkassenbeitrag auf Betriebsrenten ändert sich nichts. Diesen bezahlen die Versicherten bisher schon alleine. Ausgenommen vom zusätzlichen Beitragssatz sind Familienversicherte und Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe.

Die 0,45 Prozent mehr ergeben sich wie folgt:
Alle gesetzlich Krankenversicherten mit beitragspflichtigen Einnahmen leisten einen zusätzlichen Beitragssatz von 0,9 Prozent. Die Arbeitgeber und Rentenversicherungsträger beteiligen sich nicht daran.
Gleichzeitig sind die Krankenkassen gesetzlich verpflichtet worden, ihre Beitragssätze um 0,9 Prozent abzusenken, also jeweils 0,45 Prozent für Krankenversicherte und Arbeitgeber.
Für die gesetzlich Krankenversicherten bedeutet dies eine Belastung von 0,9 Prozent und eine Entlastung von 0,45 Prozent. Es ergibt sich die zu zahlende Differenz von 0,45 Prozent.

2.2 Kein Spielraum für Rentensteigerungen

Entscheidend für die jährliche Rentenanpassung zum 1. Juli ist die Entwicklung der Löhne und Gehälter der Beschäftigten im Vorjahr, da die Renten aus den Beiträgen der versicherungspflichtig Beschäftigten bezahlt werden. Löhne und Gehälter sind jedoch praktisch nicht gestiegen. Vielen Beschäftigten wurde Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld gekürzt. Übertarifliche Zulagen sind mit dem Gehalt verrechnet worden. Bei der Rentenanpassung wird zudem berücksichtigt, dass junge Menschen in die zusätzliche Altersvorsorge investieren.
Insgesamt bewirkt dies, dass die Renten nicht erhöht werden können. Rechnerisch hätte es sogar zu einer Rentensenkung kommen müssen. Die Bundesregierung hat das aber mit einer Niveausicherungsklausel verhindert.

2.3 Einführung der ambulanten psychiatrischen Krankenpflege

Die Richtlinien zur häuslichen Krankenpflege werden zum 1. Juli um Leistungen der ambulanten psychiatrischen Krankenpflege erweitert.Psychisch kranke Menschen, die zu Hause leben, können nun Ansprüche auf spezielle Leistungen der häuslichen Krankenpflege geltend machen.
Ziel ist es, demente und schizophrene Patienten in ihrer heimischen Umgebung zu belassen. Langwierige und kostenintensive Krankenhausaufenthalte sollen verhindert und die ambulante Therapie dauerhaft gesichert werden. Bisher wurde die ambulante psychiatrische Krankenpflege nur ausnahmsweise in wenigen Bundesländern genehmigt.

2.4 Vergütungsanpassung für Tierärzte in den neuen Bundesländern

Mit einer Änderung der Bundes-Tierärzteordnung wird künftig die Höhe der Vergütungen für tierärztliche Leistungen in den neuen Bundesländern in regelmäßigen Abständen an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst. Dies war bisher nur bei Humanmedizinern möglich. Das Gesetz beendet damit eine Ungleichbehandlung von Tierärzten und Humanmedizinern in den neuen Bundesländern.

Die geänderte Bundes-Tierärzteordnung wird durch Änderung der Tierärztegebührenordnung zum ersten Mal umgesetzt: Das Gebührenniveau "Ost" wird für Tierärzte von bisher 84 auf 90 Prozent gesetzt. Dadurch wird das Einkommen der Tierärzte in den neuen Bundesländern verbessert und der allgemeinen Entwicklung angepasst.

  

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