Zum 1. Juli 2005 treten eine Reihe von gesetzlichen Neuregelungen in Kraft.
2. Gesundheit und Soziales
2.1 Zusätzlicher Beitragssatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung
2.2 Kein Spielraum für Rentensteigerungen
2.3 Einführung der ambulanten psychiatrischen Krankenpflege
2.4 Vergütungsanpassung für Tierärzte in den neuen Bundesländern
2. Gesundheit und Soziales
2.1 Zusätzlicher Beitragssatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung
Es ist erklärtes Ziel der Bundesregierung, die Lohnnebenkosten zu
senken und damit Wirtschaftswachstum und Beschäftigung zu fördern.
Diesem Ziel dient die Senkung des Beitragssatzes der Arbeitgeber und der
Rentenkassen zur gesetzlichen Krankenversicherung um 0,45 Prozent.
Das bedeutet für die Arbeitgeber eine Entlastung von rund 4,5 Milliarden
Euro. Damit wird Spielraum für neue Arbeitsplätze geschaffen.
Der zusätzliche Beitragssatz, den die gesetzlich Krankenversicherten
zahlen, macht unterm Strich 0,45 Prozent aus. Pro 1.000 Euro sind das
monatlich 4,50 Euro.
Am Krankenkassenbeitrag auf Betriebsrenten ändert sich nichts. Diesen
bezahlen die Versicherten bisher schon alleine. Ausgenommen vom
zusätzlichen Beitragssatz sind Familienversicherte und Empfänger von
Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe.
Die 0,45 Prozent mehr ergeben sich wie folgt:
Alle gesetzlich Krankenversicherten mit beitragspflichtigen Einnahmen
leisten einen zusätzlichen Beitragssatz von 0,9 Prozent. Die Arbeitgeber
und Rentenversicherungsträger beteiligen sich nicht daran.
Gleichzeitig sind die Krankenkassen gesetzlich verpflichtet worden, ihre
Beitragssätze um 0,9 Prozent abzusenken, also jeweils 0,45 Prozent für
Krankenversicherte und Arbeitgeber.
Für die gesetzlich Krankenversicherten bedeutet dies eine Belastung von
0,9 Prozent und eine Entlastung von 0,45 Prozent. Es ergibt sich die zu
zahlende Differenz von 0,45 Prozent.
2.2 Kein Spielraum für Rentensteigerungen
Entscheidend für die jährliche Rentenanpassung zum 1. Juli ist die
Entwicklung der Löhne und Gehälter der Beschäftigten im Vorjahr, da die
Renten aus den Beiträgen der versicherungspflichtig Beschäftigten
bezahlt werden. Löhne und Gehälter sind jedoch praktisch nicht
gestiegen. Vielen Beschäftigten wurde Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld
gekürzt. Übertarifliche Zulagen sind mit dem Gehalt verrechnet worden.
Bei der Rentenanpassung wird zudem berücksichtigt, dass junge Menschen
in die zusätzliche Altersvorsorge investieren.
Insgesamt bewirkt dies, dass die Renten nicht erhöht werden können.
Rechnerisch hätte es sogar zu einer Rentensenkung kommen müssen. Die
Bundesregierung hat das aber mit einer Niveausicherungsklausel
verhindert.
2.3 Einführung der ambulanten psychiatrischen Krankenpflege
Die Richtlinien zur häuslichen Krankenpflege werden zum 1. Juli um
Leistungen der ambulanten psychiatrischen Krankenpflege
erweitert.Psychisch kranke Menschen, die zu Hause leben, können nun
Ansprüche auf spezielle Leistungen der häuslichen Krankenpflege geltend
machen.
Ziel ist es, demente und schizophrene Patienten in ihrer heimischen
Umgebung zu belassen. Langwierige und kostenintensive
Krankenhausaufenthalte sollen verhindert und die ambulante Therapie
dauerhaft gesichert werden. Bisher wurde die ambulante psychiatrische
Krankenpflege nur ausnahmsweise in wenigen Bundesländern genehmigt.
2.4 Vergütungsanpassung für Tierärzte in den neuen Bundesländern
Mit einer Änderung der Bundes-Tierärzteordnung wird künftig die Höhe
der Vergütungen für tierärztliche Leistungen in den neuen Bundesländern
in regelmäßigen Abständen an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst.
Dies war bisher nur bei Humanmedizinern möglich. Das Gesetz beendet
damit eine Ungleichbehandlung von Tierärzten und Humanmedizinern in den
neuen Bundesländern.
Die geänderte Bundes-Tierärzteordnung wird durch Änderung der
Tierärztegebührenordnung zum ersten Mal umgesetzt: Das Gebührenniveau
"Ost" wird für Tierärzte von bisher 84 auf 90 Prozent gesetzt. Dadurch
wird das Einkommen der Tierärzte in den neuen Bundesländern verbessert
und der allgemeinen Entwicklung angepasst.