bulletGesetzliche Neuregelungen zum 1. August 2005

MEIDES Rechtsanwalts-GmbH - Fachanwalt Arbeitsrecht und Fachanwalt Steuerrecht, Online-Rechtsberatung

      

Artikel des Presse- und Informationsamt der Bundesregierung am 28.07.2005: 

1. Berufsausbildung in neuen und modernisierten Berufen
2. Rechtschreibreform tritt in 14 Bundesländern in Kraft
3. Höhere Bußgelder bei Verstößen gegen die Mautentrichtung
 

1. Berufsausbildung in neuen und modernisierten Berufen

Ab dem 1. August können Auszubildende fünf neue und 18 modernisierte Berufe erlernen. Seit 1999 sind damit 119 Ausbildungsberufe überarbeitet und 35 Ausbildungsberufe neu geschaffen worden. Allen großen Branchen, wie der Metall- und Elektroindustrie, dem Kraftfahrzeuggewerbe, dem Elektrohandwerk, der chemischen Industrie und der Bauwirtschaft wie auch vielen Dienstleistungsbereichen stehen damit Ausbildungsregelungen zur Verfügung, die aktuellen Qualifikationsanforderungen entsprechen.

Die neuen Ausbildungsberufe sind:
* Änderungsschneider/Änderungsschneiderin
* Fachkraft für Agrarservice
* Kaufmann/Kauffrau für Tourismus und Freizeit
* Servicefahrer/Servicefahrerin
* Technischer Produktdesigner/Technische Produktdesignerin

Folgende Ausbildungsberufe wurden modernisiert:
* Baustoffprüfer/Baustoffprüferin
* Binnenschiffer/Binnenschifferin
* Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen
* Fleischer/Fleischerin
* Industriekeramiker/Industriekeramikerin Anlagentechnik
* Industriekeramiker/Industriekeramikerin Dekorationstechnik
* Industriekeramiker/Industriekeramikerin Modelltechnik
* Industriekeramiker/Industriekeramikerin Verfahrenstechnik
* Kaufmann/Kauffrau für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen
* Oberflächenbeschichter/Oberflächenbeschichterin
* Papiertechnologe/Papiertechnologin
* Polster- und Dekorationsnäher/Polster- und Dekorationsnäherin
* Produktfachkraft Chemie
* Produktionsmechaniker-Textil/Produktionsmechanikerin-Textil
* Produktveredler-Textil/Produktveredlerin-Textil
* Reiseverkehrskaufmann/Reiseverkehrskauffrau
* Sattler/Sattlerin
* Tierwirt/Tierwirtin

Kurzbeschreibungen zu den einzelnen Berufen können dem Materialband "Neue und modernisierte Ausbildungsberufe 2005" des Bundesinstituts für Berufsbildung entnommen werden:

>> Kurzbeschreibungen der Ausbildungsberufe
<
http://www.bibb.de/dokumente/pdf/pr_materialien_berufe-2005.pdf>

2. Rechtschreibreform tritt in 14 Bundesländern in Kraft

Die Rechtschreibreform wird, außer in den Bundesländern Bayern und Nordrhein-Westfalen, in Schulen und Behörden wie vorgesehen zum 1. August verbindlich in Kraft treten. Damit bleibt die 1996 beschlossene Neuregelung - in der Fassung von 2004 - Grundlage des Unterrichts an den Schulen, bis der Rat für deutsche Rechtschreibung gegebenenfalls konkrete Änderungen in Teilbereichen vorlegt.
Für alle Bereiche, zu denen aus dem Rat keine Änderungswünsche zu erwarten sind, das sind die Laut-Buchstaben-Zuordnung, die Schreibung mit Bindestrich sowie die Groß- und Kleinschreibung, endet mit dem 31. Juli an den Schulen der Übergangszeitraum bei der Fehlerkorrektur. Ab dem 1. August werden alle Fehler markiert und bewertet.
Für jene Bereiche, zu denen der Rat noch mögliche Änderungen vorlegen könnte, werden die vor 1996 geltenden Schreibweisen bis auf Weiteres nicht als falsch markiert und bewertet. Dies betrifft die Getrennt- und Zusammenschreibung, Worttrennung und Interpunktion.
Auch die Bundesverwaltung übernimmt die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung verbindlich in den amtlichen Schriftverkehr. Dies liegt im Interesse der Einheitlichkeit des Sprachgebrauchs von Schulen und Verwaltungen.

3. Höhere Bußgelder bei Verstößen gegen die Mautentrichtung

Ab dem 15. August werden Maut-Sünder kräftiger zur Kasse gebeten. Das Bußgeld wird bei fahrlässiger Nicht- oder nicht ausreichender Mautentrichtung
* für den Fahrer von 75 auf 100 Euro und
* für den Unternehmer, der über den Fahrzeugeinsatz entscheidet,
von 150 auf 200 Euro angehoben.
Bei vorsätzlichen Verstößen gegen die Mautentrichtung steigt das Bußgeld
* für den Fahrer von 150 auf 200 und
* für den Unternehmer von 300 auf 400 Euro.
Diese Geldbußen gelten für erstmalige Verstöße. Bei Weiderholungsfällen kann eine Geldbuße von bis zu 20.000 Euro festgesetzt werden.

  

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