bulletJustizkommunikationsgesetz ab 01.04.2005

MEIDES Rechtsanwalts-GmbH - Fachanwalt Arbeitsrecht und Fachanwalt Steuerrecht, Online-Rechtsberatung

      

Artikel des Presse- und Informationsamt der Bundesregierung am 30.03.2005: 

Neue Möglichkeiten des elektronischen Rechtsverkehrs mit Gerichten.

Am 1. April tritt das Justizkommunikationsgesetz (JKomG) in Kraft. Es ermöglicht einen umfassenden elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten und die Führung von elektronischen Gerichtsakten.

Die neuen technischen Möglichkeiten kommen Rechtssuchenden wie auch der Justiz zu Gute. Die elektronisch übersandten Dokumente sind schneller beim Empfänger als Briefe und Faxe. Es können elektronische Akten angelegt werden. Dadurch können gerichtsinterne Arbeitsabläufe effizienter werden.

So kann das Verfahren praktisch ablaufen:
 
Eine Rechtsanwältin soll für ihren Mandanten eine Klage bei Gericht einlegen. Den Schriftsatz erstellt sie am PC und unterschreibt ihn elektronisch d.h., sie signiert ihn mit ihrer Signaturkarte. Anschließend überträgt die Rechtsanwältin den elektronischen Schriftsatz verschlüsselt in das elektronische Gerichtspostfach. Die erforderlich Software hat sie sich vorher kostenlos und lizenzfrei auf den Web-Seiten des Gerichts herunter geladen. Das Gerichtsystem erzeugt sofort eine Eingangsbestätigung, die per E-Mail an die Anwältin versandt wird. Damit kann sie kontrollieren, dass ihr Schriftsatz tatsächlich bei Gericht eingegangen ist. Die elektronischen Eingänge werden in einer elektronischen Gerichtsakte unveränderbar abgelegt. Wenn die geeigneten Formate eingehalten werden, können wiederkehrende Daten, wie beispielsweise Anschriften der Prozessparteien, automatisch ausgelesen und in einem Grunddatensatz vorgehalten werden. Bislang müssen solche Daten mühsam für das Deckblatt der Papierakte aus den eingehenden Schriftsätzen zusammengesucht werden. Der Richter kann mit der elektronischen Akte arbeiten und darin z.B. nach bestimmten Suchbegriffen recherchieren. Um sich über den aktuellen Verfahrensstand zu informieren, kann die Rechtsanwältin jederzeit online in der elektronischen Gerichtsakte blättern. Auch das Urteil erstellt der Richter als elektronisches Dokument und signiert es mit seiner Signaturkarte. Die elektronische Ausfertigung des Urteils wird der Rechtsanwältin auf elektronischem Weg zugestellt

  

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