Bundesministerium der Finanzen:
BMF-Schreiben vom 28. April 2005 (IV A 7 - S 0321 - 34/05)
Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung von
Lohnsteuer-Anmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen
Bezug:
BMF-Schreiben vom 29. November 2004 (IV A 6 - S 7340 - 37/04; IV C 5 - S
2377 - 24/04) (BStBl I S. 1135)
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Abstimmung mit den
obersten Finanzbehörden der Länder ist es für bis zum 31. Mai 2005 endende
Anmeldungs- bzw. Voranmeldungszeiträume abweichend von dem o.a.
BMF-Schreiben vom 29. November 2004 nicht zu beanstanden, wenn
Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen entgegen der
Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung (§ 41a Abs. 1 EStG, § 18
Abs. 1 Satz 1 UStG) in Papierform oder per Telefax abgegeben werden.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.