eCard-Strategie der Bundesregierung:
Die Bundesregierung unterstützt mit ihrer eCard-Strategie die
flächendeckende Einführung von elektronischen Karten und Verfahren. Ziel
ist es, elektronische Dienstleistungen auf einem hohen Datenschutzniveau
kostengünstig, sicher und einfach zur Verfügung zu stellen.
Das Bundeskabinett hat am 9. März die Eckpunkte für eine gemeinsame
eCard-Strategie beschlossen. Wesentliche Stützpfeiler dieser Strategie
sind die elektronische Authentizierung und die qualifizierte elektronische
Signatur, die auf Chipkarten unterschiedlicher Ausprägung zum Einsatz
kommen. Die elektronische Signatur entspricht der manuellen Unterschrift,
während die elektronische Authentizierung eine Person identifiziert.
Die Festlegung auf gleiche Standards gewährleistet Effizienzgewinne und
Kosteneinsparungen. Gleichzeitig leistet der Einsatz der neuesten
Chipkarten-Technologie einen Beitrag für mehr Sicherheit, Datenschutz,
Verlässlichkeit und Rechtsverbindlichkeit im Internet sowie zur Bekämpfung
von Betrügereien. Die Verbreitung und Nutzung von derartigen Chipkarten
gibt der Entwicklung des elektronischen Geschäftsverkehrs einen neuen
Schub. Damit leistet die Bundesregierung einen entscheidenden Beitrag
sowohl zur Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft
als auch zur Modernisierung und Effizienzsteigerung der öffentlichen
Verwaltung, des Arbeits- und Sozialwesens sowie des Gesundheitswesens.
Projekte der eCard-Strategie:
Die unter gemeinsamer Federführung des Bundeswirtschaftsministerium und
des Bundesinnenministeriums erarbeitete eCard-Strategie stimmt die
verschiedenen Kartenstrategien der Bundesverwaltung eng untereinander ab.
Zu nennen sind hier:
* Die elektronische Gesundheitskarte: Sie wird ab 2006 die bisherige
Krankenversichertenkarte ersetzen. Zusätzlich werden schrittweise zunächst
rund 300.000 elektronische Heilberufsausweise eingeführt. Ziel ist es, die
Wirtschaftlichkeit und Leistungstransparenz im Gesundheitswesen zu
steigern und die Arbeitsprozesse und die Bereitstellung von aktuellen
gesundheitsstatistischen Informationen zu optimieren. Zuständig hierfür
ist das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung.
* Der digitale Personalausweis wird neben den bisherigen Funktionen
(Sichtausweis, Identifikationsdokument, Reisedokument) auch eine auf einem
Chip gespeicherte elektronische Authentizierungsfunktion beinhalten.
Zuständig hierfür ist das Bundesinnenministerium.
Beide Karten sollen von vorneherein technisch so ausgestaltet sein, dass
sie auf Wunsch der nutzenden Personen auch für qualifizierte Signaturen zu
verwenden sind.
* Ziel des JobCard-Verfahrens ist die Entlastung der Arbeitgeber von der
Ausstellung papierbezogener Bescheinigungen (zum Beispiel
Verdienstbescheinigungen) und die Modernisierung von Verwaltungsabläufen.
Bestimmte, für die Entscheidung über Ansprüche auf Arbeitslosengeld und
andere Sozialleistungen benötigte Daten von Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern sollen zukünftig in einer zentralen Stelle gespeichert
werden. Um einen Missbrauch der zentral gespeicherten Daten zu verhindern,
erfolgt der Zugriff durch den Einsatz einer Signaturkarte der
Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers mit qualifiziertem Zertifikat.
Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine spezielle Karte (wie die
Gesundheitskarte), sondern um ein Verfahren. Zuständig hierfür ist das
Bundeswirtschaftsministerium.
* Die elektronische Steuererklärung (ELSTER) ist ein Projekt der deutschen
Steuerverwaltung, um Steuerverfahren sicher elektronisch abzuwickeln. Ab
2006 soll dieses Verfahren sowohl mittels elektronischer Authentizierung
als auch über eine qualifizierte Signatur unterstützt werden. Damit geht
eine erhebliche Erleichterung der bislang papiergebundenen Steuererklärung
einher. Zuständig hierfür ist das Bundesfinanzministerium.