bulletEinführung elektronischer Karten (eCard)

MEIDES Rechtsanwalts-GmbH - Fachanwalt Arbeitsrecht und Fachanwalt Steuerrecht, Online-Rechtsberatung

      

Artikel des Presse- und Informationsamt der Bundesregierung am 09.03.2005: 

eCard-Strategie der Bundesregierung:

Die Bundesregierung unterstützt mit ihrer eCard-Strategie die flächendeckende Einführung von elektronischen Karten und Verfahren. Ziel ist es, elektronische Dienstleistungen auf einem hohen Datenschutzniveau kostengünstig, sicher und einfach zur Verfügung zu stellen.
  
Das Bundeskabinett hat am 9. März die Eckpunkte für eine gemeinsame eCard-Strategie beschlossen. Wesentliche Stützpfeiler dieser Strategie sind die elektronische Authentizierung und die qualifizierte elektronische Signatur, die auf Chipkarten unterschiedlicher Ausprägung zum Einsatz kommen. Die elektronische Signatur entspricht der manuellen Unterschrift, während die elektronische Authentizierung eine Person identifiziert.
  
Die Festlegung auf gleiche Standards gewährleistet Effizienzgewinne und Kosteneinsparungen. Gleichzeitig leistet der Einsatz der neuesten Chipkarten-Technologie einen Beitrag für mehr Sicherheit, Datenschutz, Verlässlichkeit und Rechtsverbindlichkeit im Internet sowie zur Bekämpfung von Betrügereien. Die Verbreitung und Nutzung von derartigen Chipkarten gibt der Entwicklung des elektronischen Geschäftsverkehrs einen neuen Schub. Damit leistet die Bundesregierung einen entscheidenden Beitrag sowohl zur Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft als auch zur Modernisierung und Effizienzsteigerung der öffentlichen Verwaltung, des Arbeits- und Sozialwesens sowie des Gesundheitswesens.
  
Projekte der eCard-Strategie:
  
Die unter gemeinsamer Federführung des Bundeswirtschaftsministerium und des Bundesinnenministeriums erarbeitete eCard-Strategie stimmt die verschiedenen Kartenstrategien der Bundesverwaltung eng untereinander ab. Zu nennen sind hier:
  
* Die elektronische Gesundheitskarte: Sie wird ab 2006 die bisherige Krankenversichertenkarte ersetzen. Zusätzlich werden schrittweise zunächst rund 300.000 elektronische Heilberufsausweise eingeführt. Ziel ist es, die Wirtschaftlichkeit und Leistungstransparenz im Gesundheitswesen zu steigern und die Arbeitsprozesse und die Bereitstellung von aktuellen gesundheitsstatistischen Informationen zu optimieren. Zuständig hierfür ist das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung.
  
* Der digitale Personalausweis wird neben den bisherigen Funktionen (Sichtausweis, Identifikationsdokument, Reisedokument) auch eine auf einem Chip gespeicherte elektronische Authentizierungsfunktion beinhalten. Zuständig hierfür ist das Bundesinnenministerium.
  
Beide Karten sollen von vorneherein technisch so ausgestaltet sein, dass sie auf Wunsch der nutzenden Personen auch für qualifizierte Signaturen zu verwenden sind.
  
* Ziel des JobCard-Verfahrens ist die Entlastung der Arbeitgeber von der Ausstellung papierbezogener Bescheinigungen (zum Beispiel Verdienstbescheinigungen) und die Modernisierung von Verwaltungsabläufen. Bestimmte, für die Entscheidung über Ansprüche auf Arbeitslosengeld und andere Sozialleistungen benötigte Daten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sollen zukünftig in einer zentralen Stelle gespeichert werden. Um einen Missbrauch der zentral gespeicherten Daten zu verhindern, erfolgt der Zugriff durch den Einsatz einer Signaturkarte der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers mit qualifiziertem Zertifikat. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine spezielle Karte (wie die Gesundheitskarte), sondern um ein Verfahren. Zuständig hierfür ist das Bundeswirtschaftsministerium.

* Die elektronische Steuererklärung (ELSTER) ist ein Projekt der deutschen Steuerverwaltung, um Steuerverfahren sicher elektronisch abzuwickeln. Ab 2006 soll dieses Verfahren sowohl mittels elektronischer Authentizierung als auch über eine qualifizierte Signatur unterstützt werden. Damit geht eine erhebliche Erleichterung der bislang papiergebundenen Steuererklärung einher. Zuständig hierfür ist das Bundesfinanzministerium.

  

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