bulletAgenda 2010: Änderungen beschlossen 

MEIDES Rechtsanwalts-GmbH - Fachanwalt Arbeitsrecht und Fachanwalt Steuerrecht, Online-Rechtsberatung

      

Artikel des Presse- und Informationsamt der Bundesregierung am 27.04.2005: 

- Fortführung der Ich-AG beschlossen
- Befristete Beschäftigung wird erleichtert
- Arbeitsmarktpolitische Instrumente fortgeführt

1. Fortführung der Ich-AG beschlossen
  
Arbeitsuchende haben auch weiterhin die Möglichkeit, sich mit ihren Geschäftsideen selbstständig zu machen. Das arbeitsmarktpolitische Instrument der Ich-AG wird um zwei Jahre bis Ende 2007 verlängert. Außerdem hat das Bundeskabinett Erleichterungen für befristete Beschäftigungen beschlossen, die die Chancen für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt erhöhen. 
  
Das Bundeskabinett hat am 27. April der Weiterförderung von Ich-AGs bis Ende 2007 zugestimmt. Auch künftig müssen Antragsteller eine Tragfähigkeitsbescheinigung für ihre Geschäftsidee vorlegen. Diese Prüfung vermindert das Risiko, dass Gründerinnen und Gründer mit ihrer Ich-AG scheitern. Expertisen können Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Fachverbände oder Kreditinstitute fertigen. Darüber hinaus darf die Bundesagentur für Arbeit künftig die beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten für die geplante Selbstständigkeit überprüfen und vor einer Förderung Fortbildungs- oder Coachingmaßnahmen verlangen.

2. Befristete Beschäftigung wird erleichtert
  
Das Bundeskabinett beschloss außerdem Erleichterungen für befristete Arbeitsverhältnisse, die Bundeskanzler Gerhard Schröder in seinem 20-Punkte-Programm am 17. März angekündigt hat. Die Befristung eines Arbeitsvertrages ohne sachlichen Grund ist künftig nicht mehr auf Neueinstellungen beschränkt. Voraussetzung ist, dass mindestens zwei Jahre zwischen dem Beginn der Befristung und dem Ende des vorhergehenden Arbeitsverhältnisses liegen, damit keine Befristungsketten ohne Kündigungsschutz entstehen.
  
Die bis Ende 2006 für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem 52. Lebensjahr geltenden erleichterten Befristungsmöglichkeiten werden um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2007 verlängert. Danach bedarf die Befristung eines Arbeitsvertrages keines sachlichen Grundes, wenn der Arbeitnehmer bei Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses das 52. Lebensjahr vollendet hat.

3. Arbeitsmarktpolitische Instrumente fortgeführt
  
Mehrere, bereits 2001 in das Sozialgesetzbuch III aufgenommene, befristete arbeitsmarktpolitische Instrumente, die insbesondere ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unterstützen, werden bis Ende des Jahres 2007 verlängert. Darunter fallen auch die erleichterten Möglichkeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
  
Die Verpflichtung, sich frühzeitig arbeitsuchend zu melden, besteht künftig drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ausgenommen sind diejenigen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer, die später von der Beendigung erfahren. Bei einem Verstoß gegen die frühzeitige Meldepflicht wird künftig nicht mehr die Höhe des Arbeitslosengeldes gekürzt, sondern eine einwöchige Sperrzeit verhängt.

  

SEITENANFANG

Für Fragen, Auskünfte, Anregungen erreichen Sie uns auch per e-Mail info@meides.com 

 

SEITENANFANG

ZURÜCK

  <Kontakt & Impressum>  

  
 Home  Kontakt Frankfurt  Arbeitsrecht  Betriebliche Altersvorsorge (bAV)  SOKA-Bau (ULAK-Bau, ZVK-Bau Steuerrecht/Steuerstrafrecht  Gesellschaftsrecht  Unternehmensberatung  Honorarberechnung