- Fortführung der Ich-AG beschlossen
- Befristete Beschäftigung wird erleichtert
- Arbeitsmarktpolitische Instrumente fortgeführt
1. Fortführung der Ich-AG beschlossen
Arbeitsuchende haben auch weiterhin die Möglichkeit, sich mit ihren
Geschäftsideen selbstständig zu machen. Das arbeitsmarktpolitische
Instrument der Ich-AG wird um zwei Jahre bis Ende 2007 verlängert.
Außerdem hat das Bundeskabinett Erleichterungen für befristete
Beschäftigungen beschlossen, die die Chancen für ältere Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt erhöhen.
Das Bundeskabinett hat am 27. April der Weiterförderung von Ich-AGs bis
Ende 2007 zugestimmt. Auch künftig müssen Antragsteller eine
Tragfähigkeitsbescheinigung für ihre Geschäftsidee vorlegen. Diese Prüfung
vermindert das Risiko, dass Gründerinnen und Gründer mit ihrer Ich-AG
scheitern. Expertisen können Industrie- und Handelskammern,
Handwerkskammern, Fachverbände oder Kreditinstitute fertigen. Darüber
hinaus darf die Bundesagentur für Arbeit künftig die beruflichen
Kenntnisse und Fähigkeiten für die geplante Selbstständigkeit überprüfen
und vor einer Förderung Fortbildungs- oder Coachingmaßnahmen verlangen.
2. Befristete Beschäftigung wird erleichtert
Das Bundeskabinett beschloss außerdem Erleichterungen für befristete
Arbeitsverhältnisse, die Bundeskanzler Gerhard Schröder in
seinem 20-Punkte-Programm am 17. März angekündigt hat. Die Befristung
eines Arbeitsvertrages ohne sachlichen Grund ist künftig nicht mehr auf
Neueinstellungen beschränkt. Voraussetzung ist, dass mindestens zwei Jahre
zwischen dem Beginn der Befristung und dem Ende des vorhergehenden
Arbeitsverhältnisses liegen, damit keine Befristungsketten ohne
Kündigungsschutz entstehen.
Die bis Ende 2006 für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem 52.
Lebensjahr geltenden erleichterten Befristungsmöglichkeiten werden um ein
Jahr bis zum 31. Dezember 2007 verlängert. Danach bedarf die Befristung
eines Arbeitsvertrages keines sachlichen Grundes, wenn der Arbeitnehmer
bei Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses das 52. Lebensjahr
vollendet hat.
3. Arbeitsmarktpolitische Instrumente fortgeführt
Mehrere, bereits 2001 in das Sozialgesetzbuch III aufgenommene, befristete
arbeitsmarktpolitische Instrumente, die insbesondere ältere
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unterstützen, werden bis Ende des
Jahres 2007 verlängert. Darunter fallen auch die erleichterten
Möglichkeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld für ältere Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer.
Die Verpflichtung, sich frühzeitig arbeitsuchend zu melden, besteht
künftig drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ausgenommen
sind diejenigen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer, die später von der
Beendigung erfahren. Bei einem Verstoß gegen die frühzeitige Meldepflicht
wird künftig nicht mehr die Höhe des Arbeitslosengeldes gekürzt, sondern
eine einwöchige Sperrzeit verhängt.