bulletMainzer Modell bundesweit eingeführt  

Rechtsanwalt Meides - Fachanwalt Arbeitsrecht + Fachanwalt Steuerrecht

 

Artikel des Presse- und Informationsamt der Bundesregierung am 06.02.2002: 

   

Das Bundeskabinett hat am 6. Februar 2002 beschlossen, das so genannte Mainzer Modell  <www.bundesregierung.de/dokumente/Struktur/ix_67107.htm> zur Einführung von Kombilöhnen bundesweit auszudehnen. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass im Vergleich mit den anderen Kombilohn-Modellen <www.bma.bund.de/index.cfm?E1CEE0F0F64B4798BF95D8233897037B> das Mainzer Modell am erfolgreichsten ist. Die bundesweite Ausdehnung des Mainzer Modells sei daher nur konsequent, erläuterte Bundesarbeitsminister Walter Riester im Anschluss an die Kabinettssitzung. "Das Modell ist ingesamt so ausgestaltet, dass ein Zugang zum Arbeitsmarkt für Arbeitslose hochattraktiv wird", sagte Riester, "einfach und unkompliziert". Vereinfachung des Ursprungsmodells Ziel des Kombilohn-Modells ist es, zusätzliche Arbeitsanreize und Beschäftigungsmöglichkeiten für gering verdienende Arbeitnehmer, allein Erziehende und Klein-Verdiener-Familien mit Kindern zu schaffen sowie die Attraktivität von Teilzeitarbeit zu steigern. Die Länder-Kofinanzierung des Modells soll künftig entfallen, die Kosten der bundesweiten Einführung trägt der Bund. Eine Einkommensüberprüfung soll bei den Arbeitslosen- und Sozialhilfeempfängern, bei denen ja bereits eine Grundprüfung stattgefunden hat, entfallen, erläuterte Minister Riester Vereinfachungen des bundesweiten Kombilohn-Modells. Bundesarbeitsminister Riester rechnet mit bis zu 30.000 Teilnehmern an dem Modell. 

Förderung von Einkommen zwischen 325 und 897 Euro 
  
Das Mainzer Modell steht allen Personen offen, die eine neue sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Rahmen bestimmter Einkommensgrenzen aufnehmen. Kleinverdiener erhalten eine Entlastung bei den Sozialversicherungsbeiträgen. Gefördert werden Ledige, deren monatliches Arbeitsentgelt mehr als 325 Euro beträgt, aber den Betrag von monatlich 897 Euro nicht überschreitet. Bei Verheirateten oder Partnern, die in eheähnlicher Gemeinschaft leben, liegt die Obergrenze bei einem gemeinsamen Einkommen von 1707 Euro. 

Zusätzlich gibt es für Kleinverdiener-Familien und allein Erziehende einen Zuschlag zum Kindergeld. Dieser Zuschlag beträgt für jedes Kind bis zum Alter von 18 Jahren, je nach Einkommen, 25, 50 oder 75 Euro. 

In der Handhabung wird das Mainzer Modell zugleich wesentlich vereinfacht. Auch Sozialhilfeempfänger werden durch die Aufnahme einer Arbeit im Rahmen des Mainzer Modells künftig finanziell besser gestellt, weil klargestellt wird, dass eine Anrechnung auf die Sozialhilfe nicht erfolgt. Um bundesweit positive Beschäftigungseffekte erzielen zu können, wurde das zugrunde liegende Förderprogramm um ein weiteres Jahr verlängert. Die Förderung endet damit spätestens zum 31. Dezember 2006. Neueintritte sind bis Ende 2003 möglich. Mit der bundesweiten Ausdehnung des Mainzer Modells wird ein weiterer Schritt zu mehr Beschäftigung auf den Weg gebracht. 

Fakten zum Arbeitsmarkt <www.bundesregierung.de/dokumente/Struktur/ix_67361.htm

   

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