Das Bundeskabinett hat am 6. Februar 2002
beschlossen, das so genannte Mainzer Modell <www.bundesregierung.de/dokumente/Struktur/ix_67107.htm>
zur Einführung von Kombilöhnen bundesweit auszudehnen. Die
bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass im Vergleich mit
den anderen Kombilohn-Modellen <www.bma.bund.de/index.cfm?E1CEE0F0F64B4798BF95D8233897037B>
das Mainzer Modell am erfolgreichsten ist. Die bundesweite
Ausdehnung des Mainzer Modells sei daher nur konsequent,
erläuterte Bundesarbeitsminister Walter Riester im Anschluss
an die Kabinettssitzung. "Das Modell ist ingesamt so
ausgestaltet, dass ein Zugang zum Arbeitsmarkt für
Arbeitslose hochattraktiv wird", sagte
Riester, "einfach und unkompliziert".
Vereinfachung des Ursprungsmodells Ziel des Kombilohn-Modells
ist es, zusätzliche Arbeitsanreize und
Beschäftigungsmöglichkeiten für gering verdienende
Arbeitnehmer, allein Erziehende und Klein-Verdiener-Familien
mit Kindern zu schaffen sowie die Attraktivität von
Teilzeitarbeit zu steigern. Die Länder-Kofinanzierung
des Modells soll künftig entfallen, die Kosten der
bundesweiten Einführung trägt der Bund. Eine
Einkommensüberprüfung soll bei den Arbeitslosen- und
Sozialhilfeempfängern, bei denen ja bereits eine
Grundprüfung stattgefunden hat, entfallen, erläuterte
Minister Riester Vereinfachungen des bundesweiten
Kombilohn-Modells. Bundesarbeitsminister Riester rechnet mit
bis zu 30.000 Teilnehmern an dem Modell.
Förderung von Einkommen zwischen 325 und 897 Euro
Das Mainzer Modell steht allen Personen offen, die eine neue
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Rahmen
bestimmter Einkommensgrenzen aufnehmen. Kleinverdiener
erhalten eine Entlastung bei den
Sozialversicherungsbeiträgen. Gefördert werden Ledige, deren
monatliches Arbeitsentgelt mehr als 325 Euro beträgt, aber
den Betrag von monatlich 897 Euro nicht überschreitet. Bei
Verheirateten oder Partnern, die in eheähnlicher Gemeinschaft
leben, liegt die Obergrenze bei einem gemeinsamen Einkommen
von 1707 Euro.
Zusätzlich gibt es für Kleinverdiener-Familien und allein
Erziehende einen Zuschlag zum Kindergeld. Dieser Zuschlag
beträgt für jedes Kind bis zum Alter von 18 Jahren, je nach
Einkommen, 25, 50 oder 75 Euro.
In der Handhabung wird das Mainzer Modell zugleich
wesentlich vereinfacht. Auch Sozialhilfeempfänger werden
durch die Aufnahme einer Arbeit im Rahmen des Mainzer Modells
künftig finanziell besser gestellt, weil klargestellt wird,
dass eine Anrechnung auf die Sozialhilfe nicht erfolgt. Um
bundesweit positive Beschäftigungseffekte erzielen zu
können, wurde das zugrunde liegende Förderprogramm um ein
weiteres Jahr verlängert. Die Förderung endet damit
spätestens zum 31. Dezember 2006. Neueintritte sind bis Ende
2003 möglich. Mit der bundesweiten Ausdehnung des Mainzer
Modells wird ein weiterer Schritt zu mehr Beschäftigung auf
den Weg gebracht.
Fakten zum Arbeitsmarkt <www.bundesregierung.de/dokumente/Struktur/ix_67361.htm>